Rechtsgutverletzung: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 11. August 2017, 09:14 Uhr

Nachteilige Beeinträchtigung eines durch Strafgesetze geschützten Rechtes oder eines absolut geschützten Rechts i.S.v. § 823 Abs. 1 BGB. (Recht, absolutes Rechtsgüter)