Leihvertrag: Unterschied zwischen den Versionen
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− | Schuldrechtlicher Vertrag, wodurch eine Sache für eine bestimmte Zeit unentgeltlich überlassen werden muss, vgl. § 598 ff. BGB. Im Gegensatz zum Sachdarlehn müssen dieselben Sachen, nicht nur die gleichen, zurückgegeben werden. | + | Schuldrechtlicher [[Vertrag]], wodurch eine Sache für eine bestimmte Zeit unentgeltlich überlassen werden muss, vgl. § 598 ff. BGB. Im Gegensatz zum Sachdarlehn müssen dieselben [[Sachen]], nicht nur die gleichen, zurückgegeben werden. |
Aktuelle Version vom 20. November 2017, 19:41 Uhr
Schuldrechtlicher Vertrag, wodurch eine Sache für eine bestimmte Zeit unentgeltlich überlassen werden muss, vgl. § 598 ff. BGB. Im Gegensatz zum Sachdarlehn müssen dieselben Sachen, nicht nur die gleichen, zurückgegeben werden.