Leihvertrag: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 10. Oktober 2016, 13:26 Uhr

Schuldrechtlicher Vertrag, wodurch eine Sache für eine bestimmte Zeit unentgeltlich überlassen werden muss, vgl. § 598 ff. BGB. Im Gegensatz zum Sachdarlehn müssen dieselben Sachen, nicht nur die gleichen, zurückgegeben werden.