Mittäterexzess: Unterschied zwischen den Versionen

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(Die Seite wurde neu angelegt: „Geht einer der Mittäter über das gemeinsam Vereinbarte hinaus und begeht er auf eigene Rechnung weitere Straftaten, die im gemeinsamen Tatentschluss nicht ve…“)
(kein Unterschied)

Version vom 25. November 2016, 12:25 Uhr

Geht einer der Mittäter über das gemeinsam Vereinbarte hinaus und begeht er auf eigene Rechnung weitere Straftaten, die im gemeinsamen Tatentschluss nicht vereinbart waren, so haftet der andere Mittäter dafür nicht. Jedem Mittäter fällt nur das Handeln der übrigen Mittäter im Rahmen seines Vorsatzes zur Last. (Täterschaft und Teilnahme)