Verteidigungswille: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Jura Base Camp
Wechseln zu: Navigation, Suche
(Die Seite wurde neu angelegt: „Der Täter hat Verteidigungswillen, wenn er die Notwehrsituation kennt und zur Verteidigung des angegriffenen Rechtsgutes handelt. (Notwehr)“)
(kein Unterschied)

Version vom 11. Dezember 2016, 12:49 Uhr

Der Täter hat Verteidigungswillen, wenn er die Notwehrsituation kennt und zur Verteidigung des angegriffenen Rechtsgutes handelt. (Notwehr)