Innenvollmacht

Aus Jura Base Camp
Version vom 1. Oktober 2016, 10:23 Uhr von Marc (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Erteilung der Vollmacht erfolgt durch Erklärung gegenüber dem zu Bevollmächtigenden, § 167 Abs. 1 1. Alt. BGB. (Stellvertretung)“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Erteilung der Vollmacht erfolgt durch Erklärung gegenüber dem zu Bevollmächtigenden, § 167 Abs. 1 1. Alt. BGB. (Stellvertretung)