Allgemeine Erscheinungsform der Straftat

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Es handelt sich dabei um den tradierten Deliktsaufbau aus Tatbestand, Rechtswidrigkeit und Schuld. Sie wird als Gegensatz zu den besonderen Erscheinungsformen der Straftat: Versuch, Irrtum, Unterlassen sowie Täterschaft und Teilnahme verstanden. (Strukturaufbau einer Straftat)