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bedeutet den Verlust des unmittelbaren [[Besitze]]s ohne den Willen des Besitzers. Ein unfreiwilliger Besitzverlust schließt eine gutgläubigen Eigentümererwerb gem. §§ 932 ff BGB wegen § 935 BGB aus.
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bedeutet den Verlust des unmittelbaren [[Besitzes]] ohne den Willen des Besitzers. Ein unfreiwilliger Besitzverlust schließt eine gutgläubigen Eigentümererwerb gem. §§ 932 ff BGB wegen § 935 BGB aus.

Version vom 5. Januar 2018, 15:03 Uhr

bedeutet den Verlust des unmittelbaren Besitzes ohne den Willen des Besitzers. Ein unfreiwilliger Besitzverlust schließt eine gutgläubigen Eigentümererwerb gem. §§ 932 ff BGB wegen § 935 BGB aus.