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bedeutet den Verlust des unmittelbaren [[Besitz]]es ohne den Willen des Besitzers. Ein unfreiwilliger Besitzverlust schließt eine gutgläubigen Eigentümererwerb gem. §§ 932 ff BGB wegen § 935 BGB aus.
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bedeutet den Verlust des unmittelbaren [[Besitz]]es ohne den Willen des Besitzers. Ein unfreiwilliger Besitzverlust schließt einen gutgläubigen Eigentümererwerb gem. §§ 932 ff BGB wegen § 935 BGB aus.

Aktuelle Version vom 5. Februar 2019, 07:25 Uhr

bedeutet den Verlust des unmittelbaren Besitzes ohne den Willen des Besitzers. Ein unfreiwilliger Besitzverlust schließt einen gutgläubigen Eigentümererwerb gem. §§ 932 ff BGB wegen § 935 BGB aus.