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Version vom 8. Februar 2017, 17:17 Uhr
Der Täter denkt den tatbestandlichen Erfolg als notwendige Folge seines Handelns, und es kommt ihm auf den tatbestandlichen Erfolg als Endziel an. (Schuldformen)
Mehr über das Strafrecht erfahren Sie hier:
http://www.dunddverlag.de/index.php/juristische-entdeckungen/band3