Absolute Theorie: Unterschied zwischen den Versionen

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ist im Strafrecht die Meinung, nach der ausschließlich deshalb bestraft wird, weil gesündigt worden ist. Eine Frage nach dem Zweck wird überhaupt abgelehnt, die Strafe ist unabhängig, losgelöst (lat.: absolutus) von allen Zweckvorstellungen, vielmehr ausschließlich Vergeltung für das vom Täter begangene Unrecht. Damit wird ihr jeder gesellschaftliche Zweck zur besseren Ordnung des sozialen Zusammenlebens abgesprochen. ([[Strafzweck]])
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ist im [[Strafrecht]] die Meinung, nach der ausschließlich deshalb bestraft wird, weil gesündigt worden ist. Eine Frage nach dem Zweck wird überhaupt abgelehnt, die Strafe ist unabhängig, losgelöst (lat.: absolutus) von allen Zweckvorstellungen, vielmehr ausschließlich Vergeltung für das vom [[Täter]] begangene Unrecht. Damit wird ihr jeder gesellschaftliche Zweck zur besseren Ordnung des sozialen Zusammenlebens abgesprochen. ([[Strafzweck]])

Aktuelle Version vom 20. November 2017, 19:22 Uhr

ist im Strafrecht die Meinung, nach der ausschließlich deshalb bestraft wird, weil gesündigt worden ist. Eine Frage nach dem Zweck wird überhaupt abgelehnt, die Strafe ist unabhängig, losgelöst (lat.: absolutus) von allen Zweckvorstellungen, vielmehr ausschließlich Vergeltung für das vom Täter begangene Unrecht. Damit wird ihr jeder gesellschaftliche Zweck zur besseren Ordnung des sozialen Zusammenlebens abgesprochen. (Strafzweck)