Aktion des Strafrechts: Unterschied zwischen den Versionen

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Unsichtbare generalpräventive (abschreckende) Fernwirkung des StGB im Gegensatz zur sichtbaren Reaktion des Strafrechts in Form der konkreten Bestrafung eines bestimmten Täters. ([[Strafrecht]])
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Unsichtbare generalpräventive (abschreckende) Fernwirkung des StGB im Gegensatz zur sichtbaren [[Reaktion des Strafrechts]] in Form der konkreten Bestrafung eines bestimmten Täters. ([[Strafrecht]])

Aktuelle Version vom 20. November 2017, 19:22 Uhr

Unsichtbare generalpräventive (abschreckende) Fernwirkung des StGB im Gegensatz zur sichtbaren Reaktion des Strafrechts in Form der konkreten Bestrafung eines bestimmten Täters. (Strafrecht)