Allgemeine Erscheinungsform der Straftat: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 20. November 2017, 19:22 Uhr
Es handelt sich dabei um den tradierten Deliktsaufbau aus Tatbestand, Rechtswidrigkeit und Schuld. Sie wird als Gegensatz zu den besonderen Erscheinungsformen der Straftat: Versuch, Irrtum, Unterlassen sowie Täterschaft und Teilnahme verstanden. (Strukturaufbau einer Straftat)