Allgemeine Erscheinungsform der Straftat: Unterschied zwischen den Versionen

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Es handelt sich dabei um den tradierten Deliktsaufbau aus [[Tatbestand]], [[Rechtswidrigkeit]] und [[Schuld]]. Sie wird als Gegensatz zu den besonderen Erscheinungsformen der Straftat: [[Versuch]], [[Irrtum]], [[Unterlassen]] sowie [[Täterschaft und Teilnahme]] verstanden. ([[Strukturaufbau einer Straftat]])
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Es handelt sich dabei um den tradierten [[Deliktsaufbau]] aus [[Tatbestand]], [[Rechtswidrigkeit]] und [[Schuld]]. Sie wird als Gegensatz zu den besonderen Erscheinungsformen der [[Straftat]]: [[Versuch]], [[Irrtum]], [[Unterlassen]] sowie [[Täterschaft und Teilnahme]] verstanden. ([[Strukturaufbau einer Straftat]])

Aktuelle Version vom 20. November 2017, 19:22 Uhr

Es handelt sich dabei um den tradierten Deliktsaufbau aus Tatbestand, Rechtswidrigkeit und Schuld. Sie wird als Gegensatz zu den besonderen Erscheinungsformen der Straftat: Versuch, Irrtum, Unterlassen sowie Täterschaft und Teilnahme verstanden. (Strukturaufbau einer Straftat)