Antwortnorm: Unterschied zwischen den Versionen

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ist eine Rechtsnorm, die eine theoretische Antwort auf die Fallfrage einer Klausur gibt, deren Rechtsfolge im Gesetz, also abstrakt, mit der begehrten konkreten Rechtsfolge des Falles übereinstimmt. Eine „Antwortnorm“ ist also eine (Spezial-) Rechtsnorm, die, falls ihre Voraussetzungen vorliegen, selbst und unmittelbar eine Fallfrage beantwortet. ([[Konditionalprogramm]])
 
ist eine Rechtsnorm, die eine theoretische Antwort auf die Fallfrage einer Klausur gibt, deren Rechtsfolge im Gesetz, also abstrakt, mit der begehrten konkreten Rechtsfolge des Falles übereinstimmt. Eine „Antwortnorm“ ist also eine (Spezial-) Rechtsnorm, die, falls ihre Voraussetzungen vorliegen, selbst und unmittelbar eine Fallfrage beantwortet. ([[Konditionalprogramm]])
 
 
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http://www.dunddverlag.de/index.php/juristische-entdeckungen/band1
 

Version vom 3. Oktober 2017, 10:20 Uhr

ist eine Rechtsnorm, die eine theoretische Antwort auf die Fallfrage einer Klausur gibt, deren Rechtsfolge im Gesetz, also abstrakt, mit der begehrten konkreten Rechtsfolge des Falles übereinstimmt. Eine „Antwortnorm“ ist also eine (Spezial-) Rechtsnorm, die, falls ihre Voraussetzungen vorliegen, selbst und unmittelbar eine Fallfrage beantwortet. (Konditionalprogramm)