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ist der Empfänger, der bei der Abgabe einer ([[Willenserklärung]]) zur gleichen Zeit am gleichen Ort wie der Erklärende ist, §§ 146 2. Alt., 147 Abs. 1 S. 1, S. 2 BGB.
 
ist der Empfänger, der bei der Abgabe einer ([[Willenserklärung]]) zur gleichen Zeit am gleichen Ort wie der Erklärende ist, §§ 146 2. Alt., 147 Abs. 1 S. 1, S. 2 BGB.
 
 
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Aktuelle Version vom 3. Oktober 2017, 10:20 Uhr

ist der Empfänger, der bei der Abgabe einer (Willenserklärung) zur gleichen Zeit am gleichen Ort wie der Erklärende ist, §§ 146 2. Alt., 147 Abs. 1 S. 1, S. 2 BGB.