Arglistige Täuschung
Aus Jura Base Camp
Version vom 3. Oktober 2017, 10:21 Uhr von Marc (Diskussion | Beiträge)
Täuschungshandlung ist ein Verhalten, das darauf abzielt, in einem Anderen eine unrichtige Vorstellung hervorzurufen, zu bestärken oder zu unterhalten. Arglistig ist die Täuschung dann, wenn sie mit Wissen und Wollen (vorsätzlich) vollzogen worden ist. (Anfechtung wegen arglistiger Täuschung)