Aufpfropfung im Kausalverlauf: Unterschied zwischen den Versionen
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Für die [[Kausalität im Strafrecht]] ist es ohne Bedeutung, wenn der Erfolg auch deshalb eintritt, weil ein Dritter eine weitere Bedingung „aufpfropft“. Im Gegensatz zur [[überholenden]] Kausalität wirkt die gesetzte Ursache hier fort, während sie dort „abbricht“. | Für die [[Kausalität im Strafrecht]] ist es ohne Bedeutung, wenn der Erfolg auch deshalb eintritt, weil ein Dritter eine weitere Bedingung „aufpfropft“. Im Gegensatz zur [[überholenden]] Kausalität wirkt die gesetzte Ursache hier fort, während sie dort „abbricht“. | ||
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Version vom 3. Oktober 2017, 10:36 Uhr
Für die Kausalität im Strafrecht ist es ohne Bedeutung, wenn der Erfolg auch deshalb eintritt, weil ein Dritter eine weitere Bedingung „aufpfropft“. Im Gegensatz zur überholenden Kausalität wirkt die gesetzte Ursache hier fort, während sie dort „abbricht“.