Aufpfropfung im Kausalverlauf
Aus Jura Base Camp
Version vom 3. Oktober 2017, 10:36 Uhr von Marc (Diskussion | Beiträge)
Für die Kausalität im Strafrecht ist es ohne Bedeutung, wenn der Erfolg auch deshalb eintritt, weil ein Dritter eine weitere Bedingung „aufpfropft“. Im Gegensatz zur überholenden Kausalität wirkt die gesetzte Ursache hier fort, während sie dort „abbricht“.