Ausbildungszeitschrift: Unterschied zwischen den Versionen

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Häufig wird Studierenden geraten, bereits während der ersten Semester die aktuellen Entwicklungen in [[Rechtsprechung]] und [[Rechtswissenschaft]] durch die Lektüre einer Ausbildungszeitschrift zu verfolgen. Dieser Rat muss zumindest stark eingeschränkt werden: Gerade am [[Anfang des Studiums]] kommt es nämlich keineswegs darauf an, immer die neuesten Entscheidungen des BGH zu kennen. Vorrangig ist, das [[Gesetz]] und das dahinter steckende [[System]] zu verstehen und beides mit [[Methode]] zu erarbeiten. Hinzu kommt, dass es derzeit keine Ausbildungszeitschrift auf dem Markt gibt, die sich in ihren Beiträgen auf den tatsächlich für die Studienanfänger relevanten Stoff beschränkt. Zwar wird in praktisch allen Artikeln von Zeitschriften wie beispielsweise JuS, JA und Jura behauptet, es handle sich bei der gerade behandelten Thematik um anfängerrelevanten Stoff. Dies stimmt jedoch nur in einem Teil der Fälle. Daneben findet sich eine Fülle von viel zu schweren, auch gar nicht prüfungsrelevanten Artikeln, von immerhin ansprechenden Beiträgen zur juristischen Allgemeinbildung („Einführung ins Bankrecht“) bis hin zu zwar interessanten, aber eher entlegenen Themen („Kirchenrecht in Erlangen“, so ein Aufsatzthema in der JuS vor einigen Jahren). Gerade für den Anfänger liegt hierin eine große Gefahr, da er noch nicht den Überblick besitzt, die tatsächliche von der nur behaupteten Klausurenrelevanz zu unterscheiden. So lernt man nicht nur viel Überflüssiges, zurück bleibt häufig auch ein Gefühl der Überforderung, das durch den perfektionistischen Stil der Beiträge, die Zitierwut sowie die epischen Musterlösungen abgedruckter Klausuren noch verstärkt wird. Daher gilt für den Anfang: Das Abonnement einer Ausbildungszeitschrift kann auch noch auf später verschoben werden! ([[Literatur]])
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Häufig wird Studierenden geraten, bereits während der ersten Semester die aktuellen Entwicklungen in [[Rechtsprechung]] und [[Rechtswissenschaft]] durch die Lektüre einer Ausbildungszeitschrift zu verfolgen. Dieser Rat muss zumindest stark eingeschränkt werden: Gerade am [[Anfang des Studiums]] kommt es nämlich keineswegs darauf an, immer die neuesten Entscheidungen des BGH zu kennen. Vorrangig ist, das [[Gesetz]] und das dahinter steckende [[System]] zu verstehen und beides mit [[Methode]] zu erarbeiten. Hinzu kommt, dass es derzeit keine Ausbildungszeitschrift auf dem Markt gibt, die sich in ihren Beiträgen auf den tatsächlich für die Studienanfänger relevanten Stoff beschränkt. Zwar wird in praktisch allen Artikeln von Zeitschriften wie beispielsweise JuS, JA und [[Jura]] behauptet, es handle sich bei der gerade behandelten Thematik um anfängerrelevanten Stoff. Dies stimmt jedoch nur in einem Teil der Fälle. Daneben findet sich eine Fülle von viel zu schweren, auch gar nicht prüfungsrelevanten Artikeln, von immerhin ansprechenden Beiträgen zur juristischen Allgemeinbildung („Einführung ins Bankrecht“) bis hin zu zwar interessanten, aber eher entlegenen Themen („Kirchenrecht in Erlangen“, so ein Aufsatzthema in der JuS vor einigen Jahren). Gerade für den Anfänger liegt hierin eine große Gefahr, da er noch nicht den Überblick besitzt, die tatsächliche von der nur behaupteten Klausurenrelevanz zu unterscheiden. So lernt man nicht nur viel Überflüssiges, zurück bleibt häufig auch ein Gefühl der Überforderung, das durch den perfektionistischen Stil der Beiträge, die Zitierwut sowie die epischen Musterlösungen abgedruckter [[Klausuren]] noch verstärkt wird. Daher gilt für den Anfang: Das Abonnement einer Ausbildungszeitschrift kann auch noch auf später verschoben werden! ([[Literatur]])
  
  

Aktuelle Version vom 20. November 2017, 19:24 Uhr

Häufig wird Studierenden geraten, bereits während der ersten Semester die aktuellen Entwicklungen in Rechtsprechung und Rechtswissenschaft durch die Lektüre einer Ausbildungszeitschrift zu verfolgen. Dieser Rat muss zumindest stark eingeschränkt werden: Gerade am Anfang des Studiums kommt es nämlich keineswegs darauf an, immer die neuesten Entscheidungen des BGH zu kennen. Vorrangig ist, das Gesetz und das dahinter steckende System zu verstehen und beides mit Methode zu erarbeiten. Hinzu kommt, dass es derzeit keine Ausbildungszeitschrift auf dem Markt gibt, die sich in ihren Beiträgen auf den tatsächlich für die Studienanfänger relevanten Stoff beschränkt. Zwar wird in praktisch allen Artikeln von Zeitschriften wie beispielsweise JuS, JA und Jura behauptet, es handle sich bei der gerade behandelten Thematik um anfängerrelevanten Stoff. Dies stimmt jedoch nur in einem Teil der Fälle. Daneben findet sich eine Fülle von viel zu schweren, auch gar nicht prüfungsrelevanten Artikeln, von immerhin ansprechenden Beiträgen zur juristischen Allgemeinbildung („Einführung ins Bankrecht“) bis hin zu zwar interessanten, aber eher entlegenen Themen („Kirchenrecht in Erlangen“, so ein Aufsatzthema in der JuS vor einigen Jahren). Gerade für den Anfänger liegt hierin eine große Gefahr, da er noch nicht den Überblick besitzt, die tatsächliche von der nur behaupteten Klausurenrelevanz zu unterscheiden. So lernt man nicht nur viel Überflüssiges, zurück bleibt häufig auch ein Gefühl der Überforderung, das durch den perfektionistischen Stil der Beiträge, die Zitierwut sowie die epischen Musterlösungen abgedruckter Klausuren noch verstärkt wird. Daher gilt für den Anfang: Das Abonnement einer Ausbildungszeitschrift kann auch noch auf später verschoben werden! (Literatur)


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