Besondere Erscheinungsformen der Straftat: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 20. November 2017, 19:26 Uhr
Es handelt sich dabei um den Versuch, die Täterschaft und Teilnahme, die Unterlassung und den Irrtum. Den Gegensatz bildet die allgemeine Erscheinungsform der Straftat: Tatbestand, Rechtswidrigkeit, Schuld. (Strafrecht Strukturaufbau einer Straftat)
Mehr über das Strafrecht erfahren Sie hier:
http://www.dunddverlag.de/index.php/juristische-entdeckungen/band3