Besondere Erscheinungsformen der Straftat: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Jura Base Camp
Wechseln zu: Navigation, Suche
K (Die LinkTitles-Erweiterung hat automatisch Links zu anderen Seiten hinzugefügt (<a rel="nofollow" class="external free" href="https://github.com/bovender/LinkTitles">https://github.com/bovender/LinkTitles</a>).)
 
Zeile 1: Zeile 1:
Es handelt sich dabei um den [[Versuch]], die [[Täterschaft]] und Teilnahme, die [[Unterlassung]] und den [[Irrtum]]. Den Gegensatz bildet die allgemeine Erscheinungsform der Straftat: Tatbestand, Rechtswidrigkeit, Schuld. ([[Strafrecht]] [[Strukturaufbau einer Straftat]])
+
Es handelt sich dabei um den [[Versuch]], die [[Täterschaft]] und Teilnahme, die [[Unterlassung]] und den [[Irrtum]]. Den Gegensatz bildet die allgemeine Erscheinungsform der [[Straftat]]: Tatbestand, Rechtswidrigkeit, Schuld. ([[Strafrecht]] [[Strukturaufbau einer Straftat]])
  
  

Aktuelle Version vom 20. November 2017, 19:26 Uhr

Es handelt sich dabei um den Versuch, die Täterschaft und Teilnahme, die Unterlassung und den Irrtum. Den Gegensatz bildet die allgemeine Erscheinungsform der Straftat: Tatbestand, Rechtswidrigkeit, Schuld. (Strafrecht Strukturaufbau einer Straftat)


Mehr über das Strafrecht erfahren Sie hier:

http://www.dunddverlag.de/index.php/juristische-entdeckungen/band3