Bewusste Fahrlässigkeit: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 20. November 2017, 19:26 Uhr
liegt vor, wenn der Täter in den tatbestandlichen Erfolg nicht einwilligt, den tatbestandlichen Erfolg aber für möglich hält und vorwerfbar darauf vertraut, dass er nicht eintritt. (Schuldformen)