Bruch des Gewahrsams: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 20. November 2017, 19:27 Uhr

verlangt bei der Wegnahme in § 242 StGB die Aufhebung der tatsächlichen Sachherrschaft und ein Handeln gegen den Herrschaftswillen des bisherigen Gewahrsamsträgers. (Diebstahl Wegnahme Gewahrsam)


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