Bruch des Gewahrsams
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Version vom 8. Februar 2017, 18:19 Uhr von Marc (Diskussion | Beiträge)
verlangt bei der Wegnahme in § 242 StGB die Aufhebung der tatsächlichen Sachherrschaft und ein Handeln gegen den Herrschaftswillen des bisherigen Gewahrsamsträgers. (Diebstahl Wegnahme Gewahrsam)
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