Bruch des Gewahrsams
Aus Jura Base Camp
Version vom 20. November 2017, 19:27 Uhr von Admin (Diskussion | Beiträge) (Die LinkTitles-Erweiterung hat automatisch Links zu anderen Seiten hinzugefügt (<a rel="nofollow" class="external free" href="https://github.com/bovender/LinkTitles">https://github.com/bovender/LinkTitles</a>).)
verlangt bei der Wegnahme in § 242 StGB die Aufhebung der tatsächlichen Sachherrschaft und ein Handeln gegen den Herrschaftswillen des bisherigen Gewahrsamsträgers. (Diebstahl Wegnahme Gewahrsam)
Mehr über das Strafrecht erfahren Sie hier:
http://www.dunddverlag.de/index.php/juristische-entdeckungen/band3