Digesten: Unterschied zwischen den Versionen

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(lat: digesta, das Geordnete; griech: Pandekten, das Allumfassende), sind eine Zusammenstellung aus den Werken römischer Rechtsgelehrter und bilden den wirkungsgeschichtlich wichtigsten Teil des im 6. Jh. im Auftrag von Kaiser Justian I erstellten Corpus iuris civilis, des Vorläufers unseres [[BGB]].
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(lat: digesta, das Geordnete; griech: Pandekten, das Allumfassende), sind eine Zusammenstellung aus den Werken römischer Rechtsgelehrter und bilden den wirkungsgeschichtlich wichtigsten Teil des im 6. Jh. im [[Auftrag]] von Kaiser Justian I erstellten Corpus iuris civilis, des Vorläufers unseres [[BGB]].
  
  
Mehr über das Bürgerliche Recht erfahren Sie hier:
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http://www.dunddverlag.de/index.php/juristische-entdeckungen/band2
 
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Aktuelle Version vom 20. November 2017, 19:29 Uhr

(lat: digesta, das Geordnete; griech: Pandekten, das Allumfassende), sind eine Zusammenstellung aus den Werken römischer Rechtsgelehrter und bilden den wirkungsgeschichtlich wichtigsten Teil des im 6. Jh. im Auftrag von Kaiser Justian I erstellten Corpus iuris civilis, des Vorläufers unseres BGB.


Mehr über das Bürgerliche Recht erfahren Sie hier: http://www.dunddverlag.de/index.php/juristische-entdeckungen/band2