Dingliches Recht: Versionsgeschichte

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  • (Aktuell | Vorherige) 19:29, 20. Nov. 2017Admin (Diskussion | Beiträge)K . . (381 Bytes) (+4 Bytes). . (Die LinkTitles-Erweiterung hat automatisch Links zu anderen Seiten hinzugefügt (<a rel="nofollow" class="external free" href="https://github.com/bovender/LinkTitles">https://github.com/bovender/LinkTitles</a>).) (rückgängig machen)
  • (Aktuell | Vorherige) 12:27, 26. Jul. 2017Marc (Diskussion | Beiträge). . (377 Bytes) (+377 Bytes). . (Die Seite wurde neu angelegt: „ist ein absolutes Recht einer Person, das ihr eine unmittelbare Herrschaft über eine Sache verleiht. Das dingliche Vollrecht ist das Eigentum gem. § 903…“)