Dolus directus: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 20. November 2017, 19:29 Uhr
(lat.: direkter Vorsatz) Der Täter willigt in den straftatbestandlichen Erfolg ein und denkt sich den straftatbestandlichen Erfolg als notwendige Folge seines Handelns. (Schuldformen)