Doppelkausalität
Aus Jura Base Camp
Version vom 19. November 2017, 18:26 Uhr von Marc (Diskussion | Beiträge)
Hier ist der jeweils unabhängig voneinander gesetzte Tatbeitrag eines jeden Täters schon für sich allein nach der Äquivalenztheorie eine nicht hinweg denkbare Bedingung. (Kausalität im StGB)