Einigsein

Aus Jura Base Camp
Version vom 20. November 2017, 19:30 Uhr von Admin (Diskussion | Beiträge) (Die LinkTitles-Erweiterung hat automatisch Links zu anderen Seiten hinzugefügt (<a rel="nofollow" class="external free" href="https://github.com/bovender/LinkTitles">https://github.com/bovender/LinkTitles</a>).)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

ist bei mehraktigen Übertragungstatbeständen, wie der Übertragung be-weglicher oder unbeweglicher Sachen, notwendiges Merkmal für die Wirksamkeit der Übereignung, § 929 S. 1, § 873 Abs. 2 BGB. Das Willensmoment der Einigung oder Auflassung muss bis zum Vollzugsmoment der Übergabe oder Eintragung fortwirken. (Übereignung)