Erfolgsdelikt: Unterschied zwischen den Versionen

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setzt im Tatbestand einer Strafnorm den Eintritt eines von der Tathandlung gedanklich abgrenzbaren Erfolges in der Außenwelt voraus, der kausal ([[Kausalität]]) mit ihr verknüpft ist: [[Handlung]] – Kausalität – Erfolg. ([[Deliktsarten]])

Aktuelle Version vom 20. November 2017, 19:31 Uhr

setzt im Tatbestand einer Strafnorm den Eintritt eines von der Tathandlung gedanklich abgrenzbaren Erfolges in der Außenwelt voraus, der kausal (Kausalität) mit ihr verknüpft ist: Handlung – Kausalität – Erfolg. (Deliktsarten)