Fahrlässigkeitsdelikt

Aus Jura Base Camp
Version vom 24. September 2016, 09:54 Uhr von Marc (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Delikt, bei dem das Gesetz fahrlässiges Handeln unter Strafe stellt. Ein solches ist gem. § 15 StGB nur dann strafbar, wenn es ausdrücklich unter Strafe ges…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Delikt, bei dem das Gesetz fahrlässiges Handeln unter Strafe stellt. Ein solches ist gem. § 15 StGB nur dann strafbar, wenn es ausdrücklich unter Strafe gestellt ist, z.B. §§ 222, 229 StGB. (Deliktsarten)