Freiwilligkeit

Aus Jura Base Camp
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ist ein Tatbestandsmerkmal des Rücktritts vom Versuch in § 24 Abs. 1 StGB. Sagt sich der Täter: Ich will nicht, obwohl ich kann, geschieht die Aufgabe des Tatentschlusses freiwillig. Sagt sich der Täter: Ich kann nicht, obwohl ich will, geschieht die Aufgabe des Tatentschlusses unfreiwillig.