Freiwilligkeit: Unterschied zwischen den Versionen

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ist ein Tatbestandsmerkmal des [[Rücktritts]] vom Versuch in § 24 Abs. 1 StGB. Sagt sich der [[Täter]]: Ich will nicht, obwohl ich kann, geschieht die Aufgabe des Tatentschlusses freiwillig. Sagt sich der Täter: Ich kann nicht, obwohl ich will, geschieht die Aufgabe des Tatentschlusses unfreiwillig.

Aktuelle Version vom 20. November 2017, 19:33 Uhr

ist ein Tatbestandsmerkmal des Rücktritts vom Versuch in § 24 Abs. 1 StGB. Sagt sich der Täter: Ich will nicht, obwohl ich kann, geschieht die Aufgabe des Tatentschlusses freiwillig. Sagt sich der Täter: Ich kann nicht, obwohl ich will, geschieht die Aufgabe des Tatentschlusses unfreiwillig.