Frist: Unterschied zwischen den Versionen

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ist ein bestimmter oder jedenfalls bestimmbarer Zeitraum, innerhalb dessen oder nach dessen Ablauf ein bestimmtes Ereignis geschieht oder geschehen soll. Die Frist kann unterschiedlichen Zwecken dienen; sie kann Rechte begründen (so die Ersitzung), Rechte erlöschen lassen (so die Ausschlussfrist), eine dauernde Einrede gegen einen Anspruch schaffen (so die Verjährungsfrist) oder den Zeitraum abgrenzen, in dem eine Leistung zu erbringen ist (so die Nachfrist). Sie kann auf Gesetz, richterlicher Anordnung oder Rechtsgeschäft beruhen. Ihre Auslegungsvorschriften enthalten die §§ 187 ff BGB. ([[Fristenberechnung]])
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ist ein bestimmter oder jedenfalls bestimmbarer Zeitraum, innerhalb dessen oder nach dessen Ablauf ein bestimmtes Ereignis geschieht oder geschehen soll. Die Frist kann unterschiedlichen Zwecken dienen; sie kann Rechte begründen (so die Ersitzung), Rechte [[erlöschen]] lassen (so die Ausschlussfrist), eine dauernde Einrede gegen einen Anspruch schaffen (so die Verjährungsfrist) oder den Zeitraum abgrenzen, in dem eine [[Leistung]] zu erbringen ist (so die Nachfrist). Sie kann auf Gesetz, richterlicher Anordnung oder [[Rechtsgeschäft]] beruhen. Ihre Auslegungsvorschriften enthalten die §§ 187 ff BGB. ([[Fristenberechnung]])

Aktuelle Version vom 20. November 2017, 19:34 Uhr

ist ein bestimmter oder jedenfalls bestimmbarer Zeitraum, innerhalb dessen oder nach dessen Ablauf ein bestimmtes Ereignis geschieht oder geschehen soll. Die Frist kann unterschiedlichen Zwecken dienen; sie kann Rechte begründen (so die Ersitzung), Rechte erlöschen lassen (so die Ausschlussfrist), eine dauernde Einrede gegen einen Anspruch schaffen (so die Verjährungsfrist) oder den Zeitraum abgrenzen, in dem eine Leistung zu erbringen ist (so die Nachfrist). Sie kann auf Gesetz, richterlicher Anordnung oder Rechtsgeschäft beruhen. Ihre Auslegungsvorschriften enthalten die §§ 187 ff BGB. (Fristenberechnung)