Geschlossener Tatbestand: Unterschied zwischen den Versionen

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Begriff im Strafrecht, wonach die Tatbestandserfüllung die [[Rechtswidrigkeit]] indiziert, es sei denn, es greift ein [[Rechtfertigungsgrund]] ein (Gegensatz: [[Offener Tatbestand]]).
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Begriff im [[Strafrecht]], wonach die Tatbestandserfüllung die [[Rechtswidrigkeit]] indiziert, es sei denn, es greift ein [[Rechtfertigungsgrund]] ein (Gegensatz: [[Offener Tatbestand]]).

Aktuelle Version vom 20. November 2017, 19:35 Uhr

Begriff im Strafrecht, wonach die Tatbestandserfüllung die Rechtswidrigkeit indiziert, es sei denn, es greift ein Rechtfertigungsgrund ein (Gegensatz: Offener Tatbestand).