Handelsregister: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 20. November 2017, 19:37 Uhr
ist ein vom Amtsgericht geführtes öffentliches Register, in das wichtige für den Handelsverkehr rechtserhebliche Tatsachen und Rechtsverhältnisse eingetragen werden müssen. Es dient der Offenlegung (Publizitätsprinzip) der wichtigsten Tatsachen und Verhältnisse eines Kaufmanns. Jedermann hat Anspruch auf Einsichtnahme, um sich über seine kaufmännischen Partner zu informieren.