Hemmung: Unterschied zwischen den Versionen

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Unterbrechung der Verjährung zivilrechtlicher Ansprüche, wodurch sich die Verjährungsfrist um die Dauer der Hemmung verlängert, §§ 203-213 BGB.
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Unterbrechung der [[Verjährung]] zivilrechtlicher Ansprüche, wodurch sich die Verjährungsfrist um die Dauer der Hemmung verlängert, §§ 203-213 BGB.

Aktuelle Version vom 20. November 2017, 19:37 Uhr

Unterbrechung der Verjährung zivilrechtlicher Ansprüche, wodurch sich die Verjährungsfrist um die Dauer der Hemmung verlängert, §§ 203-213 BGB.