Hypothese: Unterschied zwischen den Versionen

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(griech.: hypothesis, Unterstellung) Unbewiesene Annahme von Fakten, die bewiesen werden sollen. Im [[Gutachten]] der erste Takt:
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(griech.: hypothesis, Unterstellung) Unbewiesene [[Annahme]] von Fakten, die bewiesen werden sollen. Im [[Gutachten]] der erste Takt:
„V könnte von K gem. § 433 Abs. 2 BGB die Zahlung des Kaufpreises verlangen“. Wer will was von wem woraus!
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„V könnte von K gem. § 433 Abs. 2 BGB die [[Zahlung]] des Kaufpreises verlangen“. Wer will was von wem woraus!
 
„T könnte sich dadurch, dass er … wegen § 211 StGB strafbar gemacht haben.“ Wer hat sich weswegen wodurch strafbar gemacht!
 
„T könnte sich dadurch, dass er … wegen § 211 StGB strafbar gemacht haben.“ Wer hat sich weswegen wodurch strafbar gemacht!

Aktuelle Version vom 20. November 2017, 19:38 Uhr

(griech.: hypothesis, Unterstellung) Unbewiesene Annahme von Fakten, die bewiesen werden sollen. Im Gutachten der erste Takt: „V könnte von K gem. § 433 Abs. 2 BGB die Zahlung des Kaufpreises verlangen“. Wer will was von wem woraus! „T könnte sich dadurch, dass er … wegen § 211 StGB strafbar gemacht haben.“ Wer hat sich weswegen wodurch strafbar gemacht!