Hypothese: Unterschied zwischen den Versionen
Aus Jura Base Camp
Marc (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „(griech.: hypothesis, Unterstellung) Unbewiesene Annahme von Fakten, die bewiesen werden sollen. Im Gutachten der erste Takt: „V könnte von K gem. § 43…“) |
Admin (Diskussion | Beiträge) K (Die LinkTitles-Erweiterung hat automatisch Links zu anderen Seiten hinzugefügt (<a rel="nofollow" class="external free" href="https://github.com/bovender/LinkTitles">https://github.com/bovender/LinkTitles</a>).) |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
− | (griech.: hypothesis, Unterstellung) Unbewiesene Annahme von Fakten, die bewiesen werden sollen. Im [[Gutachten]] der erste Takt: | + | (griech.: hypothesis, Unterstellung) Unbewiesene [[Annahme]] von Fakten, die bewiesen werden sollen. Im [[Gutachten]] der erste Takt: |
− | „V könnte von K gem. § 433 Abs. 2 BGB die Zahlung des Kaufpreises verlangen“. Wer will was von wem woraus! | + | „V könnte von K gem. § 433 Abs. 2 BGB die [[Zahlung]] des Kaufpreises verlangen“. Wer will was von wem woraus! |
„T könnte sich dadurch, dass er … wegen § 211 StGB strafbar gemacht haben.“ Wer hat sich weswegen wodurch strafbar gemacht! | „T könnte sich dadurch, dass er … wegen § 211 StGB strafbar gemacht haben.“ Wer hat sich weswegen wodurch strafbar gemacht! |
Aktuelle Version vom 20. November 2017, 19:38 Uhr
(griech.: hypothesis, Unterstellung) Unbewiesene Annahme von Fakten, die bewiesen werden sollen. Im Gutachten der erste Takt: „V könnte von K gem. § 433 Abs. 2 BGB die Zahlung des Kaufpreises verlangen“. Wer will was von wem woraus! „T könnte sich dadurch, dass er … wegen § 211 StGB strafbar gemacht haben.“ Wer hat sich weswegen wodurch strafbar gemacht!