In dubio pro reo
Aus Jura Base Camp
Version vom 10. August 2017, 10:59 Uhr von Marc (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „(indicandum est) Grundsatz, nach dem bei Tatsachenzweifeln, nicht aber bei unklaren Gesetzesformulierungen, „im Zweifel für den Angeklagten“ zu entscheide…“)
(indicandum est) Grundsatz, nach dem bei Tatsachenzweifeln, nicht aber bei unklaren Gesetzesformulierungen, „im Zweifel für den Angeklagten“ zu entscheiden ist.