Interessentheorie

Aus Jura Base Camp
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Theorie, nach welcher die Abgrenzung zwischen öffentlichem Recht und privatem Recht danach zu erfolgen hat, ob das Gesetz mehr den Interessen der Allgemeinheit (öffentliches Recht) oder mehr den Interessen der Bürger (privates Recht) dient. (Rechtsordnung)