Interessentheorie: Unterschied zwischen den Versionen

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Theorie, nach welcher die Abgrenzung zwischen [[öffentlichem Recht]] und [[privatem Recht]] danach zu erfolgen hat, ob das Gesetz mehr den Interessen der Allgemeinheit (öffentliches Recht) oder mehr den Interessen der Bürger (privates Recht) dient. ([[Rechtsordnung]])
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Theorie, nach welcher die Abgrenzung zwischen [[öffentlichem Recht]] und [[privatem Recht]] danach zu erfolgen hat, ob das Gesetz mehr den Interessen der Allgemeinheit (öffentliches [[Recht]]) oder mehr den Interessen der Bürger (privates Recht) dient. ([[Rechtsordnung]])

Aktuelle Version vom 20. November 2017, 19:38 Uhr

Theorie, nach welcher die Abgrenzung zwischen öffentlichem Recht und privatem Recht danach zu erfolgen hat, ob das Gesetz mehr den Interessen der Allgemeinheit (öffentliches Recht) oder mehr den Interessen der Bürger (privates Recht) dient. (Rechtsordnung)