Irrtum im Strafrecht bei einem deskriptiven Tatbestandsmerkmal

Aus Jura Base Camp
Version vom 20. November 2017, 19:39 Uhr von Admin (Diskussion | Beiträge) (Die LinkTitles-Erweiterung hat automatisch Links zu anderen Seiten hinzugefügt (<a rel="nofollow" class="external free" href="https://github.com/bovender/LinkTitles">https://github.com/bovender/LinkTitles</a>).)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Irrt der Täter bei der Unterordnung unter ein deskriptives Tatbestandsmerkmal (Subsumtionsirrtum), so ist dieser Irrtum unbeachtlich, da die richtige Subsumtion nicht Aufgabe des Täters ist. (Irrtumslehre im Strafrecht)