Konkludent

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(lat.: concludere, einen Schluss ziehen) wird ein Verhalten bezeichnet, bei dem aus den Umständen eine bestimmte Schlussfolgerung auf die Abgabe oder Annahme einer Willenserklärung gezogen werden kann. Das Schließen auf einen entsprechenden Willen des konkludent Handelnden (und damit wird er zum Erklärenden) wird auch plastisch „schlüssiges Verhalten“ genannt.