Leihvertrag: Unterschied zwischen den Versionen

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Schuldrechtlicher Vertrag, wodurch eine Sache für eine bestimmte Zeit unentgeltlich überlassen werden muss, vgl. § 598 ff. BGB. Im Gegensatz zum Sachdarlehn müssen dieselben Sachen, nicht nur die gleichen, zurückgegeben werden.
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Schuldrechtlicher [[Vertrag]], wodurch eine Sache für eine bestimmte Zeit unentgeltlich überlassen werden muss, vgl. § 598 ff. BGB. Im Gegensatz zum Sachdarlehn müssen dieselben [[Sachen]], nicht nur die gleichen, zurückgegeben werden.

Aktuelle Version vom 20. November 2017, 19:41 Uhr

Schuldrechtlicher Vertrag, wodurch eine Sache für eine bestimmte Zeit unentgeltlich überlassen werden muss, vgl. § 598 ff. BGB. Im Gegensatz zum Sachdarlehn müssen dieselben Sachen, nicht nur die gleichen, zurückgegeben werden.