Leistungsort: Unterschied zwischen den Versionen

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ist der Ort, an dem der Schuldner seine geschuldete Leistung zu erbringen hat. Zu unterscheiden davon ist der Erfolgsort, an dem der Erfolg der geschuldeten Leistung eintritt. Drei Konstellationen sind denkbar:
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ist der Ort, an dem der [[Schuldner]] seine geschuldete [[Leistung]] zu erbringen hat. Zu unterscheiden davon ist der Erfolgsort, an dem der Erfolg der geschuldeten Leistung eintritt. Drei Konstellationen sind denkbar:
  
 
Holschuld: leistungsort und Erfüllungsort liegen gemeinsam beim Schuldner.
 
Holschuld: leistungsort und Erfüllungsort liegen gemeinsam beim Schuldner.
  
Bringschuld>: Leistungsort und Erfüllungsort liegen gemeinsam beim Gläubiger
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Bringschuld>: Leistungsort und Erfüllungsort liegen gemeinsam beim [[Gläubiger]]
  
 
Schickschuld: Leistungsort liegt beim Schuldner, Erfüllungsort ist im Regelfall beim Gläubiger (z.B. Versendungskauf, Geldschuld)
 
Schickschuld: Leistungsort liegt beim Schuldner, Erfüllungsort ist im Regelfall beim Gläubiger (z.B. Versendungskauf, Geldschuld)

Aktuelle Version vom 20. November 2017, 19:41 Uhr

ist der Ort, an dem der Schuldner seine geschuldete Leistung zu erbringen hat. Zu unterscheiden davon ist der Erfolgsort, an dem der Erfolg der geschuldeten Leistung eintritt. Drei Konstellationen sind denkbar:

Holschuld: leistungsort und Erfüllungsort liegen gemeinsam beim Schuldner.

Bringschuld>: Leistungsort und Erfüllungsort liegen gemeinsam beim Gläubiger

Schickschuld: Leistungsort liegt beim Schuldner, Erfüllungsort ist im Regelfall beim Gläubiger (z.B. Versendungskauf, Geldschuld)