Minderjährigkeit: Unterschied zwischen den Versionen

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beschreibt eine Lebensaltersstufe von der Vollendung der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, §§ 2, 106 BGB. ([[Geschäftsfähigkeit]] [[Geschäftsunfähigkeit]])
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Aktuelle Version vom 20. November 2017, 19:42 Uhr

beschreibt eine Lebensaltersstufe von der Vollendung der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, §§ 2, 106 BGB. (Geschäftsfähigkeit Geschäftsunfähigkeit)