Mitgewahrsam

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ist die gleichzeitige Sachherrschaft mehrerer Personen an einer Sache. Dabei kann bei gleichrangigem Mitgewahrsam jeder Mitgewahrsamsinha-ber den Mitgewahrsam seines Mitgewahr-samsinhabers brechen. Der mehrstufige Mitgewahrsam kann dagegen nur „von unten nach oben“ gebrochen werden. (Diebstahl Gewahrsam)