Nichtkenntnis der tatsächlichen Voraussetzungen der Notwehr: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 20. November 2017, 19:43 Uhr

Es liegt keine Notwehr vor, da der Verteidigungswille fehlt. In Betracht kommt eine Bestrafung wegen Versuches. (Irrtums-lehre im Strafrecht)