Notstand im BGB: Versionsgeschichte

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  • (Aktuell | Vorherige) 19:44, 20. Nov. 2017Admin (Diskussion | Beiträge)K . . (5.216 Bytes) (+36 Bytes). . (Die LinkTitles-Erweiterung hat automatisch Links zu anderen Seiten hinzugefügt (<a rel="nofollow" class="external free" href="https://github.com/bovender/LinkTitles">https://github.com/bovender/LinkTitles</a>).) (rückgängig machen)
  • (Aktuell | Vorherige) 13:51, 25. Nov. 2016Marc (Diskussion | Beiträge). . (5.180 Bytes) (+5.180 Bytes). . (Die Seite wurde neu angelegt: „Im BGB sind in den §§ 228 und 904 BGB zwei unterschiedliche Notstände geregelt. Während man § 228 BGB seinen rechtfertigenden Charakter sofort ansieht, ge…“)